Nothilfe Bund, BS, BL: Coronavirus-Update für Kulturbereich

News

Update 4. Mai: www.rfv.ch/corona
Update 29. April: Aus für den Festivalsommer in der Schweiz.
Update 15. April: Gesuche an Kultur Basel-Stadt und Basel-Landschaft möglich.
Update 31. März: 20 Millionen Ausfallentschädigung für Kulturbereich Basel-Stadt.
Update 25. März: Die Überbrückungskredite des Bundes können über die Banken abgerufen werden
Update 24. März: SONART-Online-Formular für Ausfälle von Musiker*innen / Komponist*innen.
Update 20. März: Soforthilfe des Bundesamts für Kultur: 280 Mio. CHF.
Update 16. März: Der Bundesrat ruft die «Ausserordentliche Lage aus: Alle Veranstaltungen sind untersagt, Läden und Gastrobetriebe bleiben geschlossen (bis vorerst 19. April).

Networking / Politik

Update 4. Mai

Aktuelle Updates und Flowchart finden sich ab sofort hier: Musikschaffende: Wege zur Unterstützung in der Corona-Krise: www.rfv.ch/corona.

Die meisten hier aufgeführten Updates sind aber nachwievor gültig.

Update 29. April: Aus für den Festivalsommer in der Schweiz

Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis 31. August 2020 verboten. Am 27. Mai wird entschieden, ab wann kleinere Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen wieder möglich sein werden. Das hat der Bundesrat am 29. April entschieden.

Damit fallen auch die bekannten Open-Air-Veranstaltungen in der Region Basel diesen Sommer komplett aus.

Update 15. April: Gesuche an Kultur Basel-Stadt und Basel-Landschaft jetzt möglich

Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende Basel-Stadt: Das Gesuchsformular ist online. Es kann von allen selbstständigerwerbenden Kulturschaffenden (inklusive Einzelfirmen) mit Sitz im Kanton Basel-Stadt, die sich bereits bei ihrer Ausgleichskasse (AHV/EO) und Suisseculture Sociale angemeldet haben, ausgefüllt werden. Bereits zugesagte Nothilfen werden angerechnet. Deadline: 20. Mai (empfohlen: 30. April). Betrifft: Absage/Verschiebung von Veranstaltungen/Projekten oder Betriebsschliessungen infolge Coronavirus-Vorschriften des Bundes.

Gesuchsformular BS

Das Prozedere für Basel-Landschaft ist inetwa dasselbe. Merkblatt und Beiblatt finden sich hier.

Gesuchsformular BL

 

Überblick Nothilfe und Massnahmen für Kulturbereich infolge Coronovirus-Krise © Bundesamt für Kultur 2020
Überblick Nothilfe und Massnahmen für Kulturbereich infolge Coronovirus-Krise © Bundesamt für Kultur 2020

Coronavirus: Nothilfe für Musikschaffende, Musik-KMU und Veranstalter*innen

Neueste Entwicklungen zuoberst, Chronologie darunter.
Sollten Fragen offen bleiben, schicke bitte ein E-Mail an den RFV Basel.

Ausfallsentschädigungen für Kulturschaffende BS und BL: siehe ganz oben. Bitte unbedingt vorher diese Schritte ausführen:
EO-Entschädigung und Nothilfe des Bundes für Kulturschaffende (Selbstständigerwerbende und Freischaffende) über Suisseculture Sociale, Gesuche bis 20.5. einreichen!
Zwingende Voraussetzung für das Gesuch ist eine vorhergehende Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse (AHV/IV/ALV/EO)

Schritte:

  • Gesuch um EO-Entschädigung bei der Ausgleichskasse: BLBS (selbst wenn dieses Gesuch abgelehnet würde, braucht es diesen Schritt)
  • E-Mail-Adresse bereitstellen (am besten private Adresse)
  • Unterlagen für Nothilfe-Gesuch digital bereitstellen (Mietvertrag, Lohnausweise/Lohnabrechnungen, Einkommensnachweise AHV/IV/EL/ALV, Vermögen gemäss Steuererklärung, allfällige Krankheitskosten ex Krankenkasse)
  • Text von 1’500 Zeichen mit Schilderung Ihrer Notlage

Update 31. März: 20 Millionen CHF als Ausfallentschädigung für Basler Kulturunternehmen und Kulturschaffende. «Der Regierungsrat sieht die Notwendigkeit, im Kulturbereich Gelder für die Existenzsicherung und die Sicherung der kulturellen Vielfalt zu sprechen (…)», heisst es in der Medienmitteilung. 10 Millionen kommen direkt von BS, 10 Millionen vom Bund. Die Abteilung Kultur BS wird Gesuche ab Mitte April entgegennehmen. Details dazu hier.

Bitte unbedingt lesen: FAQ für Basler Kulturschaffende und Kulturbetriebe

Zudem: Unterstützung für arbeitslos gewordene selbständig Erwerbende (BS). Die Verordnung tritt am 1. April  in Kraft und gilt bis zum 31. Mai 2020. Es steht ein maximaler Betrag von 20 Millionen CHF zur Verfügung. Diese Leistungen werden in Umfang und Abwicklung analog der Erwerbsersatzleistungen (EO, Ausgleichskasse, BL, BS) des Bundes ausgestaltet. Detaillierte Infos.

Auch hier, bitte unbedingt lesen: FAQ für Basler Kulturschaffende und Kulturbetriebe

FAQ Unternehmen BS (allgemein und Grenzfälle)

Überbrückungskredite Kulturunternehmen
Auch wer bisher die Finger vor Krediten gelassen hat: In dieser Notsituation ist Liquidität das Allerwichtigste. Bitte nutzt als Unternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen) diese auf fünf Jahre Rückzahlfrist ausgelegte Notmassnahme. Kontaktiert eure Hausbank oder auch die Postfinance. Infos.
 

26. März: Die Stiftung «I Care For You» sammelt Geld und verteilt wohl bald auch: Gesuche von in Not geratenen Alleinerziehenden, jungen Familien, Kulturschaffenden und Selbstständigerwerbenden mit Wohnsitz in der Schweiz gibt es bald hier.

24. März SONART-Online-Formular für Ausfälle von Musiker*innen / Komponist*innen angepasst: Musiker*innen und Bands meldet weiter eure Ausfälle und editiert bisherige Einträge. Das ist wesentlich für euch und für die CH-Musikszene als Argument für die (weitere) Soforthilfe des Bundes. Mitgliedschaft bei SONART oder RFV Basel ist nicht von Belang, aber bitte eintragen, falls vorhanden. Weitersagen!
Neben Ausfällen von Engagements (Konzerte etc.) können nun auch Ausfälle von Aufträgen und Mandaten (Komposition, Filmmusik etc.) gemeldet werden.

Ausfälle von privatem Musikunterricht: Direkt melden beim SMPV

23. März: Solidaritätsfonds der Gewerbestiftung für Basler KMU in «finanzieller Notlage». Der Fonds ist zur Zeit ausgeschöpft, neue Gesuche sind momentan nicht möglich.

Die Standortförderung Baselland hat eine ähnliche Soforthilfe für KMU aus BL online geschaltet.

20. März: Soforthilfe des Bundesamts für Kultur: 280 Mio. CHF. Hier eine kurze Übersicht der Massnahmen und der ausführenden Stellen:

Die Verordnung des Bundes vom 20. März sieht Soforthilfen vor, die für alle Bereiche der Kultur (Darstellende Künste, Design, Film, Visuelle Kunst, Literatur, Musik und Museen) gelten (1.–3.). Von wirtschaftlicher Seite her ist die Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige (4.) und die ausgeweitete Regelung für Kurzarbeitsentschädigung für Befristete, Temporäre und Lernende (5.) definiert, sowie, ganz wichtig für betroffene KMU: Soforthilfe mittels vom Bund verbürgten Überbrückungskrediten (Notverordnung folgt erst Ende März, Faustregel: maximal 10 % des Umsatzes als Kredit): Anfragen: Hausbank des KMU.

Wichtig: Kantone und Verbände haben aktuell noch nicht alle notwendigen Formulare für Gesuche (Punkt 1. – 3.) bereit, bitte um Geduld.

  1. Soforthilfen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende: Gesuche an zuständigen Kanton bzw. Suisseculture.
    – Kulturunternehmen: rückzahlbare zinslose Darlehen: Gesuche an zuständige Stelle beim Kanton
    – Kulturschaffende: nicht rückzahlbare Nothilfen: Gesuche an Suisseculture Sociale, das die Bundesgelder faktisch verteilt
     
  2. Ausfallsentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende: Gesuche an zuständige Stelle beim Kanton BL | BS
     
  3. Unterstützung von Kulturvereinen im Laienbereich: Gesuche an zuständigen Verband
     
  4. Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige: Anspruch melden bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse (allgemeine Infos AHV Schweiz)
     
  5. Kurzarbeitsentschädigung auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und für Personen im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit etc. Prüfung: AWA Basel-Stadt | KIGA Baselland

Die ausführlichen Infos des Bundes finden sich hier.

16. März: Der Bundesrat ruft die «Ausserordentliche Lage ab Mitternacht (17. März) aus: Alle Veranstaltungen sind bis vorerst 19. April untersagt, Läden und Gastrobetriebe bleiben geschlossen.

Der RFV Basel schaltet auf Home-Office-Betrieb, Infos zu den RFV-Events Soundclinic, MV und Resonate gibt es hier.

17. März: Basel-Stadt: Informationen für Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und Kulturveranstalter der Abteilung Kultur: Merkblatt Abteilung Kultur Basel-Stadt.
Kulturinstitutionen und Kulturveranstalter*innen können ihre Anliegen und Anregungen, die im Zusammenhang mit Corona stehen, der Abteilung Kultur per Email zukommen zu lassen.

17. März: Baselland: Der Regierungsrat hat eine Mitteilung online gestellt, ebenso ein Update der Sozialversicherung. In Sachen «Einnahmenausfälle freischaffende und selbständig erwerbende Kunst- und Kulturschaffende» ist die Situation im Moment dieselbe wie in Basel-Stadt, ebenso für vom Kanton oder vom Swisslos-Fonds unterstützte Veranstaltungen, die nicht stattfinden können.

Bundesamt für Gesundheit: aktuelle Informationen

Weitere Informationen


Veranstalter*innen: Das Basler Onlinemedium Online Reports führt eine Liste, die abgesagte Veranstaltungen sammelt. Einträge werden gerne angenommen über die Mailadresse.

Bar & Clubs: Erhebung der Schweizer Bar und Club Kommission zum wirtschaftlichen Impact des Coronavirus’. Die Umfrage ist anonym und hilft, die Interessen gegenüber der Politik vertreten zu können.