Corona-Krise: Updates für Musikszene und Unterstützung für Musikschaffende
Update 28. August: Berufsmusiker*innen und immatrikulierte Musikstudierende können ab sofort Gesuche um Lebenshaltungskosten bei SONART einreichen. Es gilt first come, first serve. Weitere Infos unten.
Update 9. Juli: Ab heute dürfen sich in Bars und Clubs in Basel nur noch 100 Personen aufhalten, wenn weder Abstandsregeln eingehalten werden können noch Schutzmassnahmen wie Masken oder Abschrankungen vorgesehen sind. Nähere Informationen weiter unten.
Seit März dauern die Einschränkungen des Kultur-/Musikbereichs durch die Coronavirus-Krise nun schon an. Ein Update mit Flowchart zeigt, wie betroffene Kultur-/Musikschaffende zu Entschädigungen von Einkommenausfällen kommen, die durch die Notmassnahmen des Bundesrates verursacht worden sind. Der Gesuchsprozess gilt noch bis am 20. September!
Stand 28. August 2020.
RFV Basel
Update 28. August
Am 12. August hat das Lucerne Festival die Hilfsaktion #SolidarityForMusic gestartet. Die gesammelten Spendengelder werden nun über den Verband SONART - Muskschaffende Schweiz ausgeschüttet.
Der Gesuchsprozess geht so lange, wie Gelder vorhanden sind und es gilt first come, first serve! Antragsberechtigt sind Berufsmusiker*innen und immatrikulierte Musikstudierende aller Sparte mit Wohnsitz in der Schweiz oder Schweizer Staatsbürgerschaft. Es werden Lebenshaltungskosten zw. CHF 500 und CHF 1 000 für maximal sechs Monate ausgerichtet.
Die Gesuche werden über die SONART-Website gestellt.
Update 7.9.: Die Möglichkeit zur Gesuchstellung wurde aufgrund der Fülle an Eingaben vorerst geschlossen. SONART informiert am 30.9. auf seiner Website, ob das Verfahren nochmals geöffnet wird (abhängig von der Summe an Fördergeldern).
Update 9. Juli
Der Basler Regierungsrat hat beschlossen, zum 9. Juli die Zahl der Gäste an privaten und öffentlichen Veranstaltungen von 300 auf neu 100 Personen zu reduzieren, wenn weder Abstandsregeln eingehalten werden können noch Schutzmassnahmen wie Masken oder Abschrankungen umgesetzt werden können. Diese Massnahme gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Wer weiterhin mehr als 100 Personen (bis maximal 1000) einlassen möchte, muss eine der drei folgenden Massnahmen umsetzen:
- Maskenpflicht kommunizieren und das Tragen kontrollieren
- Abstandsregeln (1.5m) einhalten
- voneinander abgetrennte Sektoren à jeweils 100 Personen vorsehen.
Ausführliche Informatione sind in der Verordnung und FAQ des Regierungsrats vom 8. Juli 2020 einsehbar.
Auf der Facebookseite von Kultur & Gastronomie Basel finden sich regelmässig die neuesten Informationen, nützliche Zusatzinfos und Tipps.
Update 27. Mai
Der Bundesrat hat am 27. Mai beschlossen: Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen bis Mitternacht erlaubt. Dazu gehören auch Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen.
- Schutzkonzepte müssen vorhanden sein.
- Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden.
- Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten.
- Polizeistunde Mitternacht.
Der Bundesrat wird am 24. Juni über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1 000 Personen und weitere Lockerungen beschliessen. Grossveranstaltungen mit mehr als 1 000 Personen bleiben bis am 31. August untersagt.
Übersicht für Kulturschaffende von SONART
SONART Musikschaffende Schweiz hat eine sehr gute Übersicht für Kulturschaffende mit Wohnsitz in der Schweiz sowie Grenzgänger*innen erstellt.
Das Flowchart (Flussdiagramm) zeigt auf, wo Musikschaffende in ganz unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen zu den drei wichtigsten Töpfen der Corona-Entschädigungen kommen (immer basierend auf der Covid-19-Verordnung des Bundesrates (13./16. März), die unmittelbar zu Veranstaltungs-, Engagement- oder anderen Einkommensausfällen geführt hat oder noch führt):
- Unselbständigerwerbend ---> Arbeitgeber*in (Kurzarbeit) ---> bei Entlassungen auch RAV (nicht im Flowchart enthalten)
- Teilweise (mindestens zur Hälfte) oder ganz Selbständigerwerbende oder Freischaffende Kultur-/Musikbranche
---> 1. Ausgleichskasse des Kantons: Erwerbsausfall/EO
Link BL | Link BS; danach Schritt 2 und eventuell 3, auch ohne bereits
vorliegende Bestätigung der Ausgleichskasse, siehe FAQ.
---> 2. Suisseculture Sociale: Nothilfe
Antrag erfassen; Voraussetzung ist Schritt 1, auch ohne bereits vorliegende
Bestätigung der Ausgleichskasse, siehe FAQ.
Gesuch einreichen bis 20. September
---> 3. Kulturabteilung der Kantone: Ausfallentschädigung
Voraussetzung ist Schritt 1, auch ohne bereits vorliegende Bestätigung
der Ausgleichskasse, siehe FA). Gesuchsformular BS | BL
Gesuch einreichen bis 20. September bzw. 20. Juni
Erläuterungen zu den Formularen BS und BL sowie die telefonischen Corona-Hotlines finden sich gleich unten bei «Gesuche an Kultur Basel-Stadt und Basel-Landschaft».
Hier nun das Flowchart mit den einzelnen Entscheidungshilfen als Bild (Stand 4. Mai 2020. Hier die Originaldatei mit allfälligen Updates).
Gesuche an Kultur Basel-Stadt und Basel-Landschaft bis 20. Juni resp. 20. September (Ausfallentschädigungen, Frist 1 + 2)
Die Gesuchsfrist ist bis zum 20. September verlängert wroden. Achtung: Split der Eingabefristen bei Kultur BS und kulturelles.bl wie folgt:
- Eingabefrist 1: 20. Juni: für Ausfälle vom 28. Februar – 31. August 2020
- Eingabefrist 2: 20. September: für Ausfälle vom 1. September – 31. Oktober 2020
Falls bereits ein Gesuch eingereicht worden ist und nun aufgrund der Fristverlängerung ein zweites nachgereicht werden möchte, bitte unbedingt vorgängig mit Kultur Basel-Stadt Kontakt aufnehmen.
Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende Basel-Stadt: Das Gesuchsformular kann von allen selbständigerwerbenden Kulturschaffenden (inklusive Einzelfirmen) mit Sitz im Kanton Basel-Stadt, die sich bereits bei ihrer Ausgleichskasse (AHV/EO) und/oder auch Suisseculture Sociale angemeldet haben, ausgefüllt werden. Bereits zugesagte Nothilfen werden angerechnet.
Deadline: 20. Juni + 20. September (siehe oben), Betrifft: Absage/Verschiebung von Veranstaltungen/Projekten oder Betriebsschliessungen bis 31. August 2020 infolge Covid-Verordnung des Bundes.
Vorab bitte das neue Excel-Formular zur Schadensberechnung (Einzelpersonen, Einzelunternehmen, Mitglieder von Kollektivgesellschaften) ausfüllen. Das Formular ist unter diesem Link ganz unten gespeichert.
Gesuchsformular BS
BS: Reglement zur Covid-19-Verordnung Unterstützung Kultursektor
Vorhergehende, zwingend notwendige Schritte und Unterlagen:
- Gesuch um EO-Entschädigung bei der Ausgleichskasse: BL | BS (selbst wenn dieses Gesuch abgelehnet würde, braucht es diesen Schritt)
- E-Mail-Adresse bereitstellen (am besten private Adresse)
- Unterlagen für Nothilfe-Gesuch digital bereitstellen (Mietvertrag, Lohnausweise / Lohnabrechnungen, Einkommensnachweise AHV/IV/EL/ALV, Vermögen gemäss Steuererklärung, allfällige Krankheitskosten ex Krankenkasse)
- Text von 1’500 Zeichen mit Schilderung Ihrer Notlage
Das Prozedere für Basel-Landschaft ist dasselbe. Merkblatt und Beiblatt finden sich hier.
Corona-Hotlines
Falls Unklarheiten bestehen, meldet euch bei den Hotlines der Kantone:
- BL: Tel. 061 552 53 35, 9.00–12.00 Uhr / 13.00–16.00 Uhr
- BS: Tel. 061 267 68 90, 9.00–12.00 Uhr / 14.00–17.00 Uhr
Wichtig: Nicht alle Punkte sind bisher vom Bundesrat 100 % eindeutig beantwortet. Folgt bitte auch zukünftig diesem Link von SONART Musikschaffende Schweiz, wo pro Kanton die wichtigsten Stellen verlinkt sind.
Kulturinstitutionen und -Firmen
Kulturinstitutionen und -Firmen sowie Laien-Kulturvereine informieren sich bitte hier: Coronavirus-Update für Kulturbereich (20. März: Soforthilfe des Bundesamts für Kultur).
Musiklehrer*innen: Ausfälle von privatem Musikunterricht: Direkt melden beim SMPV.
Sollten Fragen offen bleiben, schicke bitte ein E-Mail an den RFV Basel.